Woraus besteht ein Implantat?

In der Regel besteht ein Implantat aus drei Teilen:

  1. Implantatkörper: Jener Teil des Implantats, der verschraubt in den Kieferknochen eingebracht wird und dort mit dem Knochen verwächst. Er dient als Ersatz der Zahnwurzel.
  2. Abutment: Damit ist das Implantataufbaustück gemeint. Dieses verbindet den Implantatkörper mit der Suprakonstruktion.
  3. Suprakonstruktion: Diese beschreibt die individuell angefertigte Implantatkrone, also den sichtbaren Teil des gesamten Implantats.

Je nach Implantatsystem wird das Implantat entweder einteilig oder zweiteilig angeboten. Während beim einteiligen Implantat der Implantatkörper und das Abutment in einem Teil gefertigt sind, sind die beiden Stücke beim zweiteiligen System voneinander getrennt. Letzteres bietet den Vorteil, dass Implantat- und Abutmenttypen unterschiedlich kombiniert werden können, was das Spektrum an individuellen Behandlungsmöglichkeiten erweitert.

In der Regel besteht ein Implantat aus drei Teilen:

  1. Implantatkörper: Jener Teil des Implantats, der verschraubt in den Kieferknochen eingebracht wird und dort mit dem Knochen verwächst. Er dient als Ersatz der Zahnwurzel.
  2. Abutment: Damit ist das Implantataufbaustück gemeint. Dieses verbindet den Implantatkörper mit der Suprakonstruktion.
  3. Suprakonstruktion: Diese beschreibt die individuell angefertigte Implantatkrone, also den sichtbaren Teil des gesamten Implantats.

Je nach Implantatsystem wird das Implantat entweder einteilig oder zweiteilig angeboten. Während beim einteiligen Implantat der Implantatkörper und das Abutment in einem Teil gefertigt sind, sind die beiden Stücke beim zweiteiligen System voneinander getrennt. Letzteres bietet den Vorteil, dass Implantat- und Abutmenttypen unterschiedlich kombiniert werden können, was das Spektrum an individuellen Behandlungsmöglichkeiten erweitert.

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