Wir empfehlen eine Kinderprophylaxe bestenfalls zweimal jährlich durchführen zu lassen, um bereits unsere jungen PatientInnen für Zahnarztbesuche bzw. sorgfältige Mundhygiene zu sensibilisieren. Zwischen vollendetem 10. und vollendetem 18. Lebensjahr übernimmt die Gesundheitskasse dabei die Kosten für eine Kinder-Mundhygiene pro Jahr. Bei PatientInnen mit festsitzender Zahnspange ist eine Kostenerstattung zweimal pro Behandlungsjahr möglich.